Genossenschaft

Die eingetragene Genossenschaft ist ein Gemeinschaftsunternehmen von Unternehmern. Sie ist nach dem Gesetz und der von den Mitgliedern verabschiedeten Satzung allein der Förderung ihrer Mitglieder verpflichtet. Andere Zwecke verfolgt sie nicht. Die Förderung wird durch die Mitglieder bestimmt: Ihr Auftrag an das Gemeinschaftsunternehmen ist bindend für die Genossenschaft. Dies kann die Übertragung von Teilaufgaben aus dem Einzelunternehmen, aber auch die Ausweitung der bisherigen Geschäftstätigkeit durch die Kombination der Leistungen aller Beteiligten sein.

Dabei steht nicht die Erzielung eines möglichst hohen Gewinns im Vordergrund, sondern der Fördergedanke, der exklusiv den Mitglieder zugute kommt. Erzielte Gewinne werden thesauriert oder als Dividende ausgeschüttet. Sie können aber auch als Rückvergütung, die Betriebsausgabe ist, wieder den Mitgliedern zufließen.

Genossenschaften sind als demokratische Gebilde eine Partnerschaft unter Gleichen. In ihnen steht nicht das vom Mitglied eingesetzte Kapital sondern die Person des Unternehmers im Vordergrund. Deshalb hat jedes Mitglied in der Mitgliederversammlung eine Stimme.

Genossenschaften sind für neue Mitglieder offen. Die Tätigkeit kann um neue Felder erweitert werden oder es können durch Neumitglieder Größenvorteile erschlossen werden. Damit sind Genossenschaften flexible Gebilde für sich wandelnde Aufgaben.

Die Mitbestimmungs- und Kontrollrechte der Mitglieder, aber auch die externe Kontrolle durch den Genossenschaftsverband - als Anwalt der Mitglieder - machen die Genossenschaften zu einem äußerst stabilen Kooperationsunternehmen. Die Insolvenzrate liegt bei Genossenschaften deutlich untern der anderer Unternehmensformen und nach aktuellen Berechnungen rechtsformspezifischer Risikoindikatoren gehört die eingetragene Genossenschaft zu den stabilsten Rechtsformen überhaupt.