Joint Venture

Charakteristisch für ein Joint Venture ist die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch zwei oder mehrere voneinander unabhängige Partnerunternehmen. Dieses ausgegliederte Unternehmen erbringt alle Aufgaben im Hinblick auf die gemeinsam festgelegten Ziele. Dieser zeitlich unbefristete Zusammenschluß ist grundsätzlich auf horizontaler, vertikaler und diagonaler Kooperationsebene möglich. Die kapitalmässige Beteiligung erfolgt meist zu gleichen Teilen [Backhaus, K. et al.: Strategische Allianzen und strategische Netzwerke, in: Wirtschaft und Studium, 22. Jg., 1993, Heft 7, S. 2].