Die Kooperation ist eine Form der freiwilligen zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit von mindestens zwei Unternehmen unter Wahrung wirtschaftlicher und rechtlicher Selbständigkeit. Auf Basis einer Kooperationsvereinbarung findet eine zweckorientierte Zusammenarbeit statt, die eine gemeinsame Erreichung eines oder mehrerer übergeordneter und nur gemeinsam erreichbarer Ziele anstrebt [Picot, A.; Reichenwald, R.; Wigand, R.: Die grenzenlose Unternehmung, Gabler Verlag, Wiesbaden 1998].
Sie erlaubt ein partielles Zusammenwirken, beispielsweise zur Einführung und Anwendung neuer Techniken, die jedes Unternehmen allein überfordern würde und bietet dabei die Chance, Wandlungsprozesse aktiv mitzugestalten. Neben der angestrebten Ressourcenbündelung in den Bereichen Technik, Know-how, Qualifikation, Finanzen, usw. bietet die Kooperation erhebliche Lerneffekte für die beteiligten Unternehmen. Sie bildet aufgrund der Aufgabenverteilung sowohl einen Ansatz zur Risikostreuung (bspw. durch Investitionsaufteilung), zum Fehlerausgleich (bspw. durch Weitergabe von Erfahrung), zur Leistungssteigerung (bspw. durch Konzentration auf Kernkompetenzen) und zur Kostendegression (bspw. durch Kapazitätsausgleich).
Horizontale Kooperationen
Horizontale Kooperationen können zwischen Betrieben derselben Produktions- oder Marktstufe bestehen und führt über Mengen- und Spezialisierungseffekte zu Kostensenkungen. Die von den Kooperationspartnern hergestellten Produkte können dabei entweder produktions- oder verfahrenstechnisch verwandt sein. Durch den gleichen oder weitgehend ähnlichen Tätigkeitsbereich bietet sich eine Vielzahl von Möglichkeiten der gemeinschaftlichen Aufgabenerfüllung: Erfahrungs- und Meinungsaustausch, gemeinschaftliche Marktforschung, Einkaufsgemeinschaften, gemeinschaftliche Entwicklung, wechselseitige Spezialisierung, gemeinschaftliche Anschaffung und Nutzung von Produktionsanlagen, gemeinsamer Kundenservice, Vertriebsgemeinschaft, Verkaufsgemeinschaft, Werbegemeinschaft. [Staudt, E. et al: Kooperationshandbuch: Ein Leitfaden für die Unternehmenspraxis, Düsseldorf u.a., 1992]
Vertikale Kooperationen
Bei vertikalen Kooperationen arbeiten Betriebe unterschiedlicher Produktionsstufen zusammen. Vorteile bieten sich durch die Sicherung von Absatz und Zulieferung, durch Know-how-Transfer sowie durch die Möglichkeit, Produktionsprozesse besser zu koordinieren und damit eine rationellere Fertigung zu erreichen. Die Kooperation mit vor- und nachgelagerten Prozeßstufen erlaubt es, qualifizierte Zusatzleistungen und integrierte Verbundleistungen anzubieten und den Kundenservice zu verbessern. Im Falle geplanter Investitionen können technische Details (bspw. standardisierte Kommunikationstechniken) aber auch Kapazitäten aufeinander abgestimmt werden. [Staudt, E. et al: Kooperationshandbuch: Ein Leitfaden für die Unternehmenspraxis, Düsseldorf u.a., 1992]
Diagonale Kooperationen
Die diagonale Kooperation entsteht durch eine branchenübergreifende Zusammenarbeit mit dem Ziel, einer bestehenden oder potentiellen Nachfrage ein entsprechendes Angebot gegenüberzustellen. Derartige Bündnisse sich gegenseitig ergänzender Betriebe ermöglichen durch Wissens- und/oder Leistungskombinationen die Schaffung neuer Produkte und Dienstleistungen. Sie erlauben den Vorstoß in neue Technik- und Marktfelder, die insbesondere durch die steigenden Möglichkeiten der IuK-Technik entstehen. Vor allem die Zusammenführung unterschiedlichen Know-hows ermöglicht das Angebot kundenspezifischer Lösungen. Folglich findet hier ein Wandel vom Anbieten standardisierter Grundleistungen zum Anbieten individueller Problemlösungen statt. [Staudt, E. et al: Kooperationshandbuch: Ein Leitfaden für die Unternehmenspraxis, Düsseldorf u.a., 1992].
Grundprinzip der Kooperationen
Das Grundprinzip der Kooperation beruht auf dem Grundsatz, daß die gemeinsame Leistungsfähigkeit größer ist als die Summe der Einzelleistungen (Synergieeffekt). Damit die Zusammenlegung von Ressourcen gelingt, muß eine Ziel- und Interessenharmonie hinsichtlich des Kooperationsvorhabens vorhanden sein. Deshalb ist Ausgangspunkt einer jeden Kooperation die gemeinsame Zielsetzung der Partnerbetriebe. Sie besteht darin, daß jeder Partner in der Kooperation einen Beitrag zum Ganzen leistet und entsprechend am Gesamtergebnis partizipieren kann. Zielbeiträge zur Kooperation sind die von den Partnerbetrieben bereitgestellten Ressourcen wie Know-how, Produktions- und Management-Kapazitäten sowie Finanzen [Hm].
Hauptziel der Kooperationen
Das Hauptziel einer Kooperation liegt darin, daß sich die Kompetenzen und wirtschaftlichen Beziehungen der Unternehmen komplementär ergänzen, um für alle beteiligten Kooperationspartner eine bessere Position im Wettbewerb zu erreichen. Nach dem Vorbild der Arbeitsteilung macht bei einer solchen Zusammenarbeit "jeder das, was er am besten kann". Im Idealfall ergänzen sich die Kompetenzen der einzelnen Leistungsersteller entlang der Wertschöpfungskette derart, daß es für jede Phase einen eigenen Spezialisten gibt [Hm].